Auktionsbedingungen der AWÖ – Fohlenauktion im Rahmen des Bundeschampionats
A. Allgemeines
Veranstalter & Auktionsform
Die Arbeitsgemeinschaft für Warmblutzucht in Österreich (AWÖ) veranstaltet die Fohlenauktion im Rahmen des Bundeschampionats als Präsenzversteigerung, bei der auch Online- und Telefonbieter teilnehmen können. Die Live-Auktion findet im Pferdezentrum Stadl-Paura statt und wird digital über die Plattform der pro-bit Werbeagentur e.K., Volker Bialluch, Elbestraße 1, D-26135 Oldenburg, begleitet.
Die AWÖ agiert als Vermittlerin und wird nicht Vertragspartei. Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Verkäufer (Aussteller) und dem Käufer zustande.
Zugelassene Auktionsobjekte
Zugelassen sind österreichisch gezogene Warmblutfohlen, die:
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im Zuge der offiziellen AWÖ-Film- und Fototage („Auktionsvorauswahl“) nominiert wurden, oder
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am Finale des AWÖ-Fohlenchampionats teilnehmen und als „verkäuflich“ gemeldet sind.
Für das Finale gilt: Die zwei höchstplatzierten, verkäuflichen Fohlen je Kategorie (spring- und dressurbetonte Stut- und Hengstfohlen) sind auktionsberechtigt. Ist ein Fohlen nicht verfügbar, rückt das nächstplatzierte Fohlen nach.
Ablehnung
Die AWÖ behält sich vor, die Aufnahme eines Fohlens zur Auktion ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
B. Anmeldung, Registrierung & Teilnahme
Teilnahmegebühr für Aussteller
Die Gebühr für die Aufnahme eines Fohlens beträgt € 500,– und umfasst:
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professionelles Foto (Kopf und Bewegung),
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Videoaufnahme der Präsentation (über Rimondo),
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Online-Katalogeintrag,
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Vermarktung über die Plattform.
Voraussetzungen
Das Fohlen muss bei Anmeldung als „verkäuflich“ gemeldet und tierärztlich untersucht sein. Die Anmeldung inkl. tierärztlicher Untersuchung muss spätestens zwei Stunden vor Auktionsbeginn abgeschlossen sein.
Registrierung & Teilnahme für Bieter
Gebote können abgegeben werden:
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vor Ort im Auktionsring (durch Handzeichen oder mündlichen Ausruf),
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online über die Auktionsplattform (nach erfolgreicher Registrierung),
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telefonisch, sofern bis spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn ein schriftlicher Bietauftrag mit gültigem Lichtbildausweis übermittelt wurde.
Zur Teilnahme berechtigt sind ausschließlich volljährige und geschäftsfähige natürliche sowie vertretungsberechtigte juristische Personen.
Mehrfache Registrierungen sind unzulässig. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.
Nutzungsbedingungen
Jegliche Manipulationen am Auktionsverlauf sowie das Anlegen mehrerer Nutzerkonten sind unzulässig. Die AWÖ haftet nicht für technische Ausfälle der Onlineplattform. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz bei Nichtverfügbarkeit.
Eigentumsverhältnisse
Fohlen müssen im uneingeschränkten Besitz des Anmelders stehen und frei von Rechten Dritter sein. Dies gilt ab Anmeldung bis zur Übergabe an den Käufer.
C. Ablauf der Versteigerung
Auktionsmodell
Die Auktion wird durch einen öffentlich bestellten Auktionator durchgeführt. Das Verfahren ist hybrid: Bieter können live vor Ort, online oder telefonisch teilnehmen.
Gebotsabgabe
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Startpreis: € 4.000,–
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Erhöhungsschritte gemäß Auktionator oder Systemvorgabe.
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Onlinegebote erfolgen nach erfolgreicher Registrierung.
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Telefongebote sind nur mit vorherigem schriftlichen Bietauftrag möglich.
Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt:
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vor Ort durch Hammerzeichen des Auktionators,
Bei gleichhohen Geboten entscheidet das früher abgegebene Gebot (maßgeblich ist der Eingang beim Auktionsleiter bzw. System).
Vertragsschluss
Mit dem Zuschlag ist der Kaufvertrag rechtswirksam geschlossen. Eine gesonderte schriftliche Bestätigung ist nicht erforderlich.
Rückkaufregelung
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Rückkauf bis € 8.000,–: kostenfrei
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Rückkauf ab € 8.001,–: Rückkaufsgebühr von 6,5 %
D. Tierärztliche Untersuchung & Gesundheitsstatus
Alle Fohlen unterliegen einer klinischen Untersuchung. Die Protokolle sind digital einsehbar.
Die Untersuchung stellt eine objektive Zustandsbeschreibung dar, keine zugesicherte Eigenschaft.
Bietern wird empfohlen, die Befunde durch einen eigenen Tierarzt vorab prüfen zu lassen.
E. Preise, Gebühren & Zahlung
Zusammensetzung des Kaufpreises
Zuschlagspreise verstehen sich als Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer gemäß Verkäuferstatus:
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0 % USt bei Privatpersonen
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13 % USt bei pauschalierten Landwirten
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20 % USt bei optierenden Landwirten
Hinzu kommt:
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Auktionsgebühr: 6,5 % vom Zuschlagspreis (zzgl. USt)
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Versicherung: 2 % (siehe Punkt F)
Rechenbeispiel (optierender Landwirt, Zuschlagspreis € 10.000,–):
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20 % USt: € 2.000,–
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6,5 % Auktionsgebühr: € 650,–
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zzgl. 20% USt d. AWÖ: € 130,–
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2 % Versicherung: € 200,–
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= Gesamtbetrag für den Käufer: € 13.030,–
Zahlungsmodalitäten
Die gesamte Summe ist unmittelbar nach Rechnungsstellung fällig. Die Übergabe erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.
F. Versicherung
Mit Zuschlag sind die Fohlen durch die Österreichische Hagelversicherung lebensversichert. Die Kosten (2 % des Zuschlagspreises) trägt der Käufer.
Es gelten die Bedingungen der Österreichischen Hagelversicherung (auf Anfrage bei der AWÖ erhältlich).
G. Eigentum, Gefahrübergang & Übergabe
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Mit Zuschlag geht die Gefahr auf den Käufer über.
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Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung auf den Käufer über.
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Die Übergabe erfolgt:
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üblicherweise im Pferdezentrum Stadl-Paura,
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alternativ direkt beim Verkäufer (nur mit Zustimmung der AWÖ).
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Eine Übergabe ist erst nach Absetzen und tierärztlicher Freigabe zulässig.
Verspätete Abholung verursacht etwaige Stand- und Versorgungskosten – zu Lasten des Käufers.
H. Haftung & Gewährleistung
Verkäufer
Haftet für:
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korrekte Angaben zu Abstammung, Geschlecht und Alter,
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den dokumentierten Zustand laut tierärztlicher Untersuchung.
AWÖ
Die AWÖ haftet nicht für Verkäuferangaben oder technische Probleme. Sie ist nicht Vertragspartner des Kaufvertrags.
Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Gerichtsstand: Landesgericht Wels. Es gilt österreichisches Recht.
I. Datenschutz & Widerruf
Datenschutz
Die AWÖ verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO. Jeder Teilnehmer kann Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen.
Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach KSchG binnen 7 Tagen ab Vertragsschluss zu. Der Widerruf ist schriftlich an Verkäufer und AWÖ zu richten.
Bereits erbrachte Leistungen sind zurückzuerstatten. Bei Gebrauch oder Wertminderung ist Ersatz zu leisten.
J. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.
Mit der Anmeldung eines Fohlens bzw. mit Abgabe eines Gebots erkennen Aussteller und Bieter diese Auktionsbedingungen vollumfänglich an.